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Nachhaltigkeit stärken: Österreichs Reparaturbonus

Laatste update: 2 April 2024

In Österreich verändert der Reparaturbonus das Spiel. Dieses Programm belohnt Reparaturen statt Austausch und trägt sowohl zum Umweltschutz als auch zur Wirtschaft bei. Durch finanzielle Unterstützung für die Reparatur von Gegenständen wie Smartphones, Geschirrspülern und Laptops wird ihre Lebensdauer verlängert und Abfall reduziert.

Diese Initiative spiegelt einen Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft wider, in der Produkte für ihre Langlebigkeit geschätzt werden. Unternehmen können diesen Trend aufgreifen und sich mit Nachhaltigkeitszielen verbinden, während sie gleichzeitig den Verbraucherbedarf an umweltfreundlichen Optionen erfüllen.

Entdecken Sie mit uns den Reparaturbonus und seine Auswirkungen auf reparaturbonus.at. In einer Pressemitteilung der Bundesministerin heißt es folgendes über die Ergebnisse von 2023:

Reparaturbonus – seit Einführung 840.000 Reparaturbons eingelöst

Der Reparaturbonus ist ein voller Erfolg. Seit seiner Einführung Ende April 2022 wurden bereits rund 840.000 Bons eingelöst – davon allein rund 480.000 Bons im Jahr 2023. Österreichweit beteiligen sich derzeit über 3.100 Partnerbetriebe. Der große Andrang zeigt: Die Menschen in Österreich wollen in einer Welt leben, in der wir sorgsam mit unseren Ressourcen und unserer Umwelt umgehen.

Reparieren statt Wegwerfen
Mit dem Reparaturbonus wird das Reparieren wieder attraktiv – und Reparieren statt Wegwerfen wird bei den Menschen in Österreich immer beliebter. Durch das Reparieren von Elektro- und Elektronikgeräten wird deren Nutzungsdauer verlängert. So werden Ressourcen geschont und Abfälle reduziert – das ist gut für die Umwelt und die Geldbörse. Jeder Reparaturbon deckt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Wert von 200 Euro. Unter → reparaturbonus.at ist der Reparaturbonus für alle geöffnet und einfach und unkompliziert abrufbar. Pro Elektrogerät kann ein Bon beantragt werden, der für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon eingelöst wurde, können Kundinnen und Kunden neuerlich einen Bon beantragen und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes nutzen.

Die Kundinnen und Kunden bekommen den Förderbetrag direkt von der Förderabwicklungsstelle KPC auf ihr Konto überwiesen. Die Einreichung der Förderung erfolgt durch den Partnerbetrieb. Über den „Bon-Tracker“ auf reparaturbonus.at können die Kundinnen und Kunden schnell und unkompliziert den Stand der Auszahlung erfahren.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Mit dem Reparaturbonus machen wir Reparieren wieder attraktiv. Der große Erfolg der Förderung zeigt: Die Menschen in Österreich wollen in einer Welt leben, in der wir sorgsam mit unseren Ressourcen und unserer Umwelt umgehen. Reparieren statt wegwerfen – das ist gut für die Umwelt und die Geldbörse.“ 

Reparierte Geräte österreichweit
Am häufigsten reparierte Elektro-/Elektronikgeräte 2023 in ganz Österreich (Top 5)

Platzierung Gerät Anzahl Prozent
1 Handy/Smartphone 185.603 39 %
2 Geschirrspüler 42.810 9 %
3 Waschmaschine 41.021 9 %
4 Espresso- und Kaffeemaschine 40.815 9 %
5 Laptop 24.359 5 %


Alle Informationen zum Reparaturbonus unter 
→ reparaturbonus.at.

Informationsquelle: pressemeldungen Bundesministerin: https://www.bmk.gv.at/


Finanzierungsquelle und Laufzeit des Programms

Zeitlicher Rahmen

Quelle der Finanzierung

Gesamt/Jahresbudget

Pro-Kopf-Budget pro Jahr

Die Gutscheine können so lange beantragt werden, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, jedoch nicht länger als bis zum 31.03.2026

Mittel aus dem EU-Konjunkturfonds "NextGeneration EU" im Rahmen des österreichischen Konjunktur- und Resilienzplans

130 Millionen € für 4 Jahre (entspricht 32,5 Millionen € pro Jahr)

€3,63


Programmverwaltung und Teilnahme an Reparaturwerkstätten

Verwaltende Einheit

Antragsverfahren für die Finanzierung

Kriterien für die Teilnahme von Reparaturwerkstätten

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)

1. Antrag auf Ausstellung des Gutscheins
2. Vorlage des Gutscheins im Unternehmen
3. Begleichung der gesamten Rechnung im Unternehmen
4. Einreichung der Rechnung durch den Betrieb bei der KPC
5. Überweisung der Gutschrift auf das Konto des Kunden durch die KPC

Niederlassung in Österreich und Besitz einer der im Antrag angeführten Gewerbeberechtigungen oder Ausübung einer der angeführten freiberuflichen Tätigkeiten. Nach Prüfung und Genehmigung des Online-Antrags durch die Verwaltungsstelle werden die Unternehmen als Partnerunternehmen auf der Förderinformations-Website gelistet.

Weitere Informationen über alle aktiven Reparaturbonusprogramme finden Sie auf der Website von Right-to-Repair.